Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden (nachstehend Kunde genannt) und der PEGE Parts GmbH und gelten für deren Produkte und Dienstleistungen in der Schweiz. Anderslautende AGB des Kunden haben nur Geltung, wenn sie von der PEGE Parts GmbH schriftlich anerkannt sind.
2. Gegenstand
PEGE Parts GmbH vertreibt Produkte und Dienstleistungen aus dem PEGE Parts GmbH Sortiment, wobei sämtliche Bestellungen zu den nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt werden. Mit der Bestellung akzeptiert der Kunde automatisch die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen AGB.
3. Bestellung / Vertragsabschluss
Für den Kunden ist die Bestellung verbindlich, sobald er diese ausgelöst hat. Die PEGE Parts GmbH nimmt die Bestellung an, indem sie dem Kunden entweder eine Auftragsbestätigung übermittelt oder die bestellte Ware liefert. Erst mit Zugang der Auftragsbestätigung oder der bestellten Ware beim Kunden ist die Bestellung des Kunden für PEGE Parts GmbH rechtsverbindlich. PEGE Parts GmbH behält sich vor, die Bestellungen in Teillieferungen aufzuteilen und nur insoweit auszuführen, als am Warenlager tatsächlich verfügbare Ware vorhanden ist.
4. Lieferung
Die Lieferung erfolgt direkt an die vom Kunden bekannt gegebene Lieferadresse oder durch Abholung. Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. PEGE Parts GmbH kann Lieferungen verweigern, wenn gegenüber dem Kunden fällige oder offene Forderungen bestehen. Die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen aufgeführten Lieferfristen und Termine verstehen sich ab Lager PEGE Parts GmbH. Wir bemühen uns diese einzuhalten. Sie sind jedoch unverbindlich und das Nichteinhalten derer kann nicht zu Schadenersatzforderungen und/oder Folgekostenübernahme noch zum Widerruf der betreffenden Bestellung Anlass geben. Die Lieferungen erfolgen an Werktagen, in der Regel innert 24 Stunden.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Für die Berechnung der Preise gelten die am Bestelltag gültigen Preislisten der PEGE Parts GmbH, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. PEGE Parts GmbH behält sich jederzeitige Anpassung der Preise ausdrücklich vor. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich Mehrwertsteuer. Transportkosten, Expresszuschläge, Entsorgungskosten und andere Gebühren werden gesondert verrechnet.
Wenn nicht anders von PEGE Parts GmbH schriftlich bestätigt, ist der Kaufpreis ohne Abzug innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum fällig. Andere Zahlungsbedingungenen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt einen angemessenen Verzugszins in Absprache mit dem Kunden einzufordern. Nichteinhalten von vereinbarten Zahlungskonditionen entbindet die PEGE Parts GmbH von bestehenden Lieferverpflichtungen, den Käufer aber nicht von der Abnahmepflicht.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertag vor. Der Besteller ermächtigt den Lieferanten auf Kosten des Bestellers die Eintragung des Eigentumsvorbehalts im amtlichen Register vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Besteller sichert zu, bei Massnahmen mitzuwirken, welche zum Schutze unseres Eigentums erforderlich sind. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
7. Gewährleistung und Haftung
Beanstandungen durch Sachmangel, Falschlieferungen, und/oder Mengenabweichung sind innert 8 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Dem Käufer ist Rücksendung der Ware ohne unsere Zustimmung verwehrt. Trifft innerhalb der Frist keine Mitteilung bei uns ein, gilt die Lieferung als genehmigt.
Die Gewährleistung der PEGE Parts GmbH beschränkt sich auf den Ersatz der mangelhaften Ware. Weitergehende Ansprüche, namentlich Aus- und Einbaukosten der ersetzten bzw. der zu ersetzenden Teile und die sich aus der Verwendung der mangelhaften Teile ergebenden Folgeschäden sowie sämtliche weitergehenden Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art werden ausdrücklich wegbedungen.
PEGE Parts GmbH übernimmt keine Gewähr für von ihr nicht verschuldete Mängel, insbesondere nicht für Mängel, die auf fehlerhaften Einbau durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten, Bedienungsfehler, Eingriff oder Modifikation der Produkte durch den Kunden oder einen hierzu nicht berechtigten Dritten sowie auf äussere Einwirkung auf die Produkte zurückzuführen sind.
8. Gewährleistungsfrist (Garantie)
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferdatum.
9. Warenrücknahmen
Warenrücknahmen sind nur nach vorheriger Absprache möglich. Kundenspezifische, beschädigte oder nicht mehr einwandfreie Waren sind von der Rücknahme ausgeschlossen und werden nicht gutgeschrieben.
10. Datenschutz
Beim Umgang mit Daten hält sich PEGE Parts GmbH an die geltenden Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz. Dies gilt u.a. für die Erfassung, Speicherung und Weitergabe von Kundendaten.
11. Besondere Bestimmungen
PEGE Parts GmbH kann die vorliegenden AGB jederzeit ohne vorangehende Ankündigung ändern oder beenden.
12. Schlussbestimmung
Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB abgeschlossen werden und für die Beurteilung allfälliger Streitigkeiten unterliegen dem Schweizerischen Recht. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Ermense, wobei sich PEGE Parts GmbH ausdrücklich vorbehält, ihre Ansprüche bei jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht.
Juni 2013